ABE erklärt: Die Allgemeine Betriebserlaubnis

03. Februar 2025 5 minutes Lesezeit
Nils Heininger Freier Redakteur

Jedes Kraftfahrzeug, das auf öffentlichen Straßen verkehrt, benötigt eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Die ABE kann jedoch erlöschen. Sie wird vor allem dann beeinträchtigt, wenn du Veränderungen am Fahrzeug vornimmst. Wer die ABE ausstellt, wo sie nötig ist und was es zu beachten gibt, klären wir hier.

Auf einen Blick

Was ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis?

Auf öffentlichen Straßen darfst du nur Fahrzeuge mit Allgemeiner Betriebserlaubnis fahren. In der Regel haben Serienfahrzeuge die Betriebserlaubnis, doch durch Veränderungen können sie diese verlieren.

Welche Fahrzeugteile haben ABE?

Ersatzteile können eine Typengenehmigung oder eine Bauartgenehmigung haben, damit sie die ABE nicht beeinflussen. Für manche Tuntingteile wird jedoch eine Einzelabnahme oder ein Teilegutachten fällig.

Was passiert beim Fahren ohne ABE?

Ist die Betriebserlaubnis deines Fahrzeugs erloschen, darfst du es nicht mehr fahren. Die Bußgelder reichen hier von 50 bis 135 Euro plus einen Punkt in Flensburg - auch bei kleinen Veränderungen.

Was ist die ABE?

Als ABE bezeichnet man die Allgemeine Betriebserlaubnis, die nötig ist, um legal Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen zu fahren. Genaue Bestimmungen, welche Fahrzeuge eine ABE benötigen, werden in der Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) und der Straßenverkehrsordnung (STVO) beschrieben. Gewöhnliche PKW fallen darunter, aber auch LKW, Motorräder oder Motorroller. Für den Gebrauch von Anhängern auf öffentlichen Straßen ist ebenfalls eine Allgemeine Betriebserlaubnis nötig.

In der Regel haben alle PKW, die du beim Autohändler neu kaufen kannst, eine ABE. Die Allgemeine Betriebserlaubnis wird bei Autos, die in Serie produziert werden, durch das Kraftfahrtbundesamt ausgeteilt. Einzelbauten hingegen benötigen eine EBE, die Einzelbetriebserlaubnis.

Die ABE kann aber auch erlöschen. Sollten bei der Hauptuntersuchung Mängel festgestellt werden oder solltest du die Hauptuntersuchung nicht fristgerecht durchführen lassen, ist die Betriebserlaubnis unter Umständen nicht mehr gegeben.

Verpasst du in deinem Unternehmen die jährlich fällige UVV Fahrzeugprüfung beeinflusst dies die ABE jedoch nicht, allerdings handelt es sich um ein nicht minder problematischen Verstoß gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzes im Fuhrpark.

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ABE für Ersatzteile und Tuning

Besonders beim Tuning ist die Frage nach der ABE relevant. Häufig ist die Betriebserlaubnis gefährdet, wenn Teile ausgetauscht werden, besonders wenn diese die Leistung verbessern sollen oder die Karosserie verändern.

Fahrzeugteile mit EG-Typengenehmigung benötigen keine Abnahme

Alle Teile in und an einem Fahrzeug, welches auch eine EG-Typengenehmigung erhalten hat, haben automatisch eine EG-Typengenehmigung für diese Fahrzeugserie. Das bedeutet, dass du Originalersatzteile austauschen kannst, ohne negative Auswirkungen auf die ABE zu befürchten.

Fahrzeugteile mit einer EG-Typengenehmigung sind mit einem Rechteck versehen, in dem der kleingeschriebene Buchstabe „e“ und eine entsprechende Nummer versehen ist. Die Nummer gibt dabei den EU-Mitgliedsstaat an, in dem das Teil zugelassen wurde. „e1“ steht beispielsweise für ein Teil, das seine Typengenehmigung in Deutschland erhalten hat.

Bauartgenehmigung mit ECE-Prüfzeichen sichern die ABE

Umgangssprachlich hört man im Tuningbereich gelegentlich die Frage, ob ein Fahrzeugteil „ABE“ habe. Gemeint ist damit meist die ECE-Kennung, welche die Bauartgenehmigung in Europa bestätigt. Solche Teile können an dem Fahrzeug angebracht werden, bzw. entsprechende Fahrzeugteile ersetzen, ohne dass die ABE erlischt.

Das ECE-Prüfzeichen besteht aus einem Kreis, in dem ein großes „E“ und eine kleine Nummer, welche ebenfalls für den Mitgliedsstaat steht, der die Zulassung erteilt hat. „E3“ würde hierbei für ein in Italien geprüft und genehmigtes Fahrzeugteil stehen. Zusätzlich können auch andere kleine Buchstaben in der Kennung stehen, die für internationale Zulassungen stehen.

Diese Ersatzteile haben häufig eine Bauartgenehmigung und beeinflussen die ABE nicht:

  • Reifen
  • Scheiben
  • Beleuchtung
  • Verbindungseinrichtungen
  • Sicherheitsgurte
  • Anhängerkupplungen
  • Zusatzheizungen

Teilegutachten für Tuning-Umbauten

Einige Fahrzeugteile erhalten keine pauschalen Typen- oder Bauartgenehmigung und müssen durch entsprechende Prüfstellen abgenommen werden. Für einige Teile gibt es ein sogenanntes Teilegutachten, welches vom Hersteller mitgeliefert wird. Dies beschreibt die Vorgaben zum Einbau, die anschließend von der Prüfstelle kontrolliert werden.

Bestätigt die Prüfstelle den ordnungsgemäßen Einbau des Fahrzeugteils, stellt sie dir ein entsprechendes Prüfzeugnis aus. Dieses musst du anschließend der Zulassungsstelle vorlegen, da sie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 vermerkt werden müssen. Das Teilegutachten und die Eintragung kann insgesamt etwa 30-80 Euro kosten.

Beispiele für Umbauten mit Teilegutachten sind:

  • Heckspoiler
  • Alufelgen
  • Sportluftfilter (teils auch mit ABE)
  • Distanzscheiben zur Spurerweiterung (teils auch mit ABE)

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Für einige Anpassungen ist eine Einzelabnahme nötig

  • Chiptuning
  • Fahrwerkveränderungen (Tieferlegung)
  • Hubraumerweiterung
  • Getriebeveränderungen

Auch für spezielle Fahrzeuge, die nicht in Serie zugelassen wurden, ist eine Einzelabnahme nötig. Dazu gehören:

  • Kleinserien von Fahrzeugen
  • Einzelanfertigungen
  • Einsatzfahrzeuge mit speziellen Umbauten
  • Importierte Fahrzeuge ohne EG-Typengenehmigung
  • Fahrzeuge, die länger als sieben Jahre abgemeldet waren (hier ist die Betriebserlaubnis erloschen)

Fahren ohne ABE ist illegal – mit einer Ausnahme

Ohne die Allgemeine Betriebserlaubnis kannst du ein Fahrzeug gar nicht erst zulassen. Veränderst du ein Fahrzeug jedoch nach der Zulassung so, dass es die ABE beeinflusst, musst du mit einem Bußgeld rechnen. Anders als beim Fahren trotz Führerscheinentzug ist dies jedoch keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld liegt bei 50 Euro, sofern durch die Inbetriebnahme keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden. Bei Gefährdung steigt das Bußgeld auf 90 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Wer eine Fahrt mit einem Fahrzeug ohne ABE anordnet, wird ebenfalls mit 50 Euro Bußgeld belegt. Sollte eine Gefährdung durch die Anordnung entstanden sein, werden 135 Euro fällig und es gibt einen Punkt in Flensburg. Auch wesentliche Umweltbeeinträchtigungen durch die Anordnung der Fahrt haben ein Bußgeld von 135 Euro zur Folge.

Ausnahmen sind laut Paragraf 19, Absatz 5 der Straßenverkehrsordnung Fahrten, die der Erlangung der Betriebserlaubnis dienen:

„[…] Ist die Betriebserlaubnis […] erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Am Fahrzeug sind die bisherigen Kennzeichen oder rote Kennzeichen zu führen.“ – STVO §19, Absatz 5

Allerdings dürfen hier keine großen Umwege gefahren werden. Eine Fahrt quer durch Deutschland, um eine spezielle Prüfstelle aufzusuchen, ist nicht zulässig.

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