Nils Heininger
Freier Redakteur
mail icon nh@drivers-check.de

Fahrerunterweisung nach UVV: Gründe, Regeln & Tipps

Die Fahrerunterweisung nach UVV ist eine jährliche Pflicht in Unternehmen mit Fuhrparks. Jedoch muss die Erfüllung der UVV nicht mit hohem Aufwand verbunden sein. Erfahre hier, worauf du achten musst, damit dir keine rechtlichen Konsequenzen drohen.
21. November 2022

|

Nils Heininger

|

Doppel Pfeil Rechts

Auf einen Blick

Was ist die Fahrerunterweisung nach UVV?

Die Fahrerunterweisung nach UVV ist Teil des gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsschutzes. Durch die Unterweisung soll sichergestellt werden, dass alle FahrerInnen im Umgang mit den Fahrzeugen des Unternehmens vertraut sind – unabhängig zur Fahrerlaubnis.

Wie oft muss die Fahrerunterweisung nach UVV durchgeführt werden?

Die Fahrerunterweisung musst du jährlich durchführen. Tatsächlich können bei Nichteinhaltung der Pflicht Bußgelder verhängt werden. Im Falle einer Gefährdung von Menschen durch die unterlassene Unterweisung sieht das Gesetz sogar Freiheitsstrafen vor.

Welche Inhalte muss die Fahrerunterweisung nach UVV enthalten?

Die Fahrerunterweisung muss der Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen entsprechen. Dabei können Themen wie das Verhalten beim Einweisen, Maßnahmen beim Be- und Entladen bis hin zur korrekten Sicherung von Unfallstellen thematisiert werden. Entsprechende E-Learning-Anbieter decken alle relevanten Themen ab und sparen dir den Organisationsaufwand der Gruppenunterweisungen.

Text

Die UVV als Herausforderung im Fuhrpark

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) erlässt Richtlinien und Vorschriften, um den Betriebsalltag so sicher wie möglich zu gestalten. Diese Unfallverhütungs-Vorschriften (UVV) beinhalten unter anderem die jährliche Fahrerunterweisung für DienstwagenfahrerInnen und MitarbeiterInnen mit Zugriff auf Poolfahrzeuge.

Die Erfüllung der UVV muss für dich als FuhrparkmanagerIn jedoch nicht mit hohem Aufwand verbunden sein. Mit der richtigen digitalen Ausstattung erledigt sich die Fahrerunterweisung ganz von selbst. Indem du diese Aufgabe in die Hände von Experten gibst, profitierst du von hoher Zeit- und Kostenersparnis sowie einem einfachen, vollautomatischen Verwaltungssystem. Hier erfährst du alle Details, welche für deine digitale Fahrerunterweisung im Fuhrpark relevant sind.

Die Fahrerunterweisung nach UVV

Es gibt Pflichten, auf die Fuhrparkverantwortliche gerne verzichten würden – der Gesetzgeber allerdings nicht. Die Fahrerunterweisung nach UVV gehört definitiv dazu. Damit die Sicherheitsunterweisung für die FahrerInnen von Dienstwagen und Poolfahrzeugen im Unternehmen nicht unter den Tisch fällt, ist sie rechtlich verbindlich vorgeschrieben und muss einmal jährlich stattfinden.

Damit du den Aufwand und Stress im Fuhrparkbüro so gering wie möglich hältst, bieten sich moderne Alternativen zur konventionellen Präsenzschulung an. Mithilfe von digitalen und mobilen Schulungsangeboten erhöhst du den Effekt der Unterweisung und sparst gleichzeitig Zeit und Geld. Trockene Frontalvorträge im Seminarraum waren gestern. Deinen MitarbeiterInnen und dir selbst tust du einen großen Gefallen, wenn du auf moderne Lösungen zur jährlichen Fahrerunterweisung setzt: Web-Based-Learning ist das Stichwort. Der digitale Schulungsraum ist als optionales Modul in unserer smarten Kontrollsoftware DriversCheck integriert.

Mobil Unterweisen – Zentral Verwalten

Was früher in zweckentfremdeten Räumen des Unternehmens oder in angemieteten Seminarräumen stattfand, können deine MitarbeiterInnen heute ganz bequem auf der Couch, im Café oder im Aufenthaltsraum erledigen. Per App oder im Web, serviert in kleinen Häppchen oder in einem Rutsch: So unterweist du deine MitarbeiterInnen heute. Über das Zusatzmodul „Fahrerunterweisung“ von DriversCheck bekommen die FahrerInnen deines Unternehmens Zugriff auf die E-Learning-Angebote unserer Partner. Unser System speichert  die entsprechenden Zertifikate nach Abschluss der Unterweisung revisionssicher im System ab und spart dir damit Organisationsaufwand und sperrige Aktenordner.

Zwar führen somit weiterhin alle Fäden ins Fuhrparkbüro, doch du strickst nicht länger entsprechende Inhalte zusammen, musst keine Termine planen oder die Präsentation für die Belegschaft vorbereiten. Stattdessen hast du mehr Zeit für die alltäglichen Belange des Fuhrparks, kannst dich um die Instandhaltung der Flotte kümmern und behältst dennoch auf Wunsch jederzeit Einsicht in den Stand der Dinge.

Info

So funktioniert das E-Learning-Angebot der Fahrerunterweisung

Schritt 1: Aufforderung

Deine MitarbeiterInnen erhalten per E-Mail eine Aufforderung zur Teilnahme an der Online-Unterweisung über unsere Partner-Plattform.

Schritt 2: Erinnerung

Wann es am besten passt, entscheiden deine MitarbeiterInnen selbst. Mehrere Erinnerungen frischen regelmäßig ihr Gedächtnis auf. Erst nach Überschreiten der Deadline wirst du informiert. Im Regelfall greifen die MitarbeiterInnen jedoch vorher zum Smartphone und widmen sich der jährlichen Pflicht zur Unterweisung.

Schritt 3: Teilnahme

An einem Stück oder Lektion für Lektion? Diese Entscheidung überlässt du deinen MitarbeiterInnen. Die Online-Fahrerunterweisung lässt Raum für flexible Tagesplanung, denn jedes Thema wird in einem anschaulichen Video innerhalb weniger Minuten geklärt. Mit einen Abschlusstest überprüfen die FahrerInnen anschließend ihren Wissensstand.

Schritt 4: Abschlusszertifikat

Mit dem bestandenen Abschlusstest wird die erfolgreiche Unterweisung zusammen mit dem Zertifikat im DriversCheck-System hinterlegt. Anschließend kannst du die erfolgreiche Fahrerunterweisung zu jedem Zeitpunkt abrufen und nachweisen.

Schritt 5: Bis zum nächsten Jahr!

Bei Bedarf siehst du in der DriversCheck Webapplikation jederzeit den aktuellen Stand der Fahrerunterweisung für jede/n FahrerIn ein. Mit erfolgreicher Prüfung wird die nächste Unterweisung automatisch auf ein Jahr später terminiert – automatisch und ohne dein Zutun.

Die Vorteile der Fahrerunterweisung von DriversCheck

Mit dem Umstieg auf Online-Unterweisungen sparst du in einem ersten Schritt Zeit, Geld und Raum. Damit sich das Potenzial völlig entfalten kann, bedarf es jedoch einer nahtlosen Integration in deinen Arbeitsprozess. Alleinstehende E-Learning-Angebote haben schließlich einen Nachteil: Durch die ausgegliederte Dienstleistung sind Daten an unterschiedlichen Orten gespeichert. Für die Zusammenführung und Verwaltung fallen in diesem Fall weitere Arbeiten an.

Nur ein zentrales Kontrollsystem erfüllt letztlich alle Versprechen der Digitalisierung des Arbeitsplatzes und bietet maximale Entlastung des Personals. Im modernen Fuhrpark laufen deshalb alle Kontrollaufgaben in einer einzigen Software zusammen. DriversCheck integriert die UVV-Fahrerunterweisung in ein umfassendes System mit übersichtlicher Oberfläche. Über eine API-Schnittstelle kannst du deine bestehende Verwaltungssoftware sogar um die Funktionen von DriversCheck erweitern und führst somit alle Funktionen in ein einziges, umfassendes System zusammen.

Fahrerunterweisung DriversCheck im Vergleich
Logo DriversCheck
Fahrerunterweisung

Mit dem DriversCheck Modul Fahrerunterweisung gehören zeitintensive Präsenzschulungen der Vergangenheit an. Wir übernehmen die Erinnerung, Durchführung und das Reporting der jährlichen Fahrerunterweisung nach DGUV in Deinem Fuhrpark.

Fahrerunterweisung dient der Sicherheit

Die jährliche Fahrerunterweisung nach UVV gehört zur Halterhaftung im Fuhrpark wie die Führerscheinkontrolle und Instandhaltung deiner Autoflotte – und das aus gutem Grund. Die Fahrerunterweisung ist schließlich eine Sicherheitsunterweisung, welche auch die FahrerInnen selbst vor Gefahren schützen soll.

Da viele MitarbeiterInnen nicht erst gestern ihren Führerschein gemacht haben, schätzen sie sich selbst oft als erfahren und sicher ein. Dementsprechend wirkt die Fahrerunterweisung auf sie oft als übertriebene Sicherheitsvorkehrung. Um ihren Unmut so gering wie möglich zu halten, bietet sich die Arbeit mit digitalen Lösungen zur Fahrerunterweisung besonders an. Die E-Learning-Angebote sparen nämlich nicht nur Arbeit bei Fuhrparkverantwortlichen, sondern auch die Zeit und Nerven der MitarbeiterInnen.

Das hat auch Auswirkungen auf den Erfolg der Unterweisung. Lange Anfahrtswegen und Stress durch die eingeschränkte Terminplanung führen zur gesenkter Konzentrations- und Aufnahmefähigkeit. Ganz anders die selbstständige Zeiteinteilung durch mobile Lernsoftware: Deine MitarbeiterInnen entscheiden selbst, wann sie Zeit für die Unterweisung haben und können sich konzentriert den Inhalten widmen.

Denn trotz aller Erfahrung gilt: Mit der Fahrerunterweisung erfüllst du nicht nur die gesetzlichen Vorschriften. Du sorgst ebenfalls dafür, dass deine FahrerInnen sicher unterwegs sind. Als Arbeitgeber oder Fuhrparkmanager solltest du aus mehreren Gründen besonderen Wert auf die Schulung deiner MitarbeiterInnen legen.

Info

Darum ist die Schulung sinnvoll

FahrerInnen fahren den Dienstwagen auf Anweisung des Unternehmens

Begehen deine MitarbeiterInnen in ihrer Freizeit Fehler oder Unachtsamkeiten im Straßenverkehr, welche zu Schäden führen, ist es ihre private Angelegenheit. Während der Dienstzeit ordnet der Arbeitgeber jedoch die Fahrten an und stellt das Fahrzeug als Arbeitsmittel bereit. Deshalb ist er dazu angehalten, die Gefahren, welche aus dem Nutzen der Betriebsgeräte entsteht, so gering wie möglich zu halten.

Bei der UVV-Fahrerunterweisung bekommen besondere Ereignisse besondere Aufmerksamkeit

Bei der Fahrerunterweisung nach UVV werden nicht sämtliche Inhalte der Führerscheinprüfung wiederholt. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung oder anerkannter standardisierter Inhalte werden Themen behandelt, die für den Arbeitsbetrieb besonders relevant sind. Themen wie Beladung, Sicherheitskontrollen vor Fahrtantritt oder das Verhalten bei Unfällen gehen weit über das Alltagswissen und den Erfahrungsschatz vieler FahrerInnen hinaus. Genau hier bestehen die speziellen Risiken beim Arbeitseinsatz der Fahrzeuge.

Die Nutzung im Rahmen der Arbeit ist intensiver und ggf. anspruchsvoller

Wer sein Fahrzeug im Außendienst nutzt, fährt im Jahr wesentlich mehr Kilometer als FahrerInnen, die den privaten PKW nur zum Pendeln und Einkaufen nutzen. Im Einsatz für den Arbeitgeber sind DienstwagenfahrerInnen oft auf unterschiedlichen Strecken unterwegs, fahren lange Zeit am Stück und unterliegen somit einer erhöhten Gefahr, aktiv oder passiv in gefährliche Situationen verwickelt zu werden. Gut, wenn jedes Jahr wiederholt wird, wie man sich korrekt bei einem Unfall verhält.

Nicht alle FahrerInnen sind Profis

Ein Großteil der FahrerInnen auf unseren Straßen überschätzt die eigenen Fähigkeiten. In den USA ist im Rahmen von Studien des Dunning-Kruger Effekts herausgekommen, dass 90% der FahrerInnen glauben, sie fahren besser als der Durchschnitt. Die Ursache: Den schlechteren FahrerInnen ist nicht bewusst, was es bedeutet, gut zu fahren. Dem gilt es vorzubeugen. Zusätzlich mag es im Unternehmen FahrerInnen mit wenig Fahrpraxis geben, die dennoch ab und an mit dem Dienstwagen fahren sollen oder müssen. Die jährliche Fahrerunterweisung nach UVV hilft Ihnen, einen Teil der Praxisdefizite auszugleichen – ohne vor Anderen ihr Gesicht zu verlieren.

Rechtliche Grundlage der UVV-Fahrerunterweisung

Rechtlich findet sich die Vorschrift zur Fahrerunterweisung gleich an mehreren Stellen im Gesetz. Zum Teil wird die Unterweisung für DienstwagenfahrerInnen dort als Pflicht erwähnt, an anderen Stellen wird sie detaillierter ausgeführt.

Info

Wo finden sich die UVV im Gesetz?

Unter dem Begriff UVV fasst man alle Vorschriften zusammen, welche der Unfallverhütung im Unternehmen dienen. Früher waren diese Vorschriften als „Berufsgenossenschaftliche Vorschriften“ (BGV) bekannt, seit 2014 werden sie in Form der DGUV Vorschriften veröffentlicht. In unserem Beitrag zu den Grundlagen der UVV kannst du dein Wissen über die Grundlagen der UVV auffrischen.

Die Fahrerunterweisung im Arbeitsschutzgesetz

[…] Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. […]

– § 12 Absatz 1 ArbSchG

Das Arbeitsschutzgesetz regelt mit Maßnahmen auch den Arbeitsschutz im Fuhrpark. In diesem Sinne erwähnt es konkret die Unterweisung im Rahmen der Einstellung von Personal, sowie bei Einführung neuer Arbeitsgeräte oder veränderten Aufgabenbereichen. Ebenfalls ist hier von einer regelmäßigen Auffrischung der Unterweisung die Rede, welche sich an anderer Stelle im Gesetz konkretisiert.

Die Fahrerunterweisung in der Betriebssicherheitsverordnung

Die Betriebssicherheitsverordnung setzt die EU-Richtlinien zur Nutzung von Arbeitsmitteln um und erfüllt genau wie das Arbeitsschutzgesetz den Zweck des Schutzes der Arbeitnehmer. Obwohl die Ansprüche an die Unterweisung denen im Arbeitsschutz ähneln, wird der zeitliche Abstand von einem Jahr hier konkretisiert.

„[…] Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten vor Aufnahme der Verwendung von Arbeitsmitteln tätigkeitsbezogen anhand der Informationen nach Satz 1 zu unterweisen. Danach hat er in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, weitere Unterweisungen durchzuführen. Das Datum einer jeden Unterweisung und die Namen der Unterwiesenen hat er schriftlich festzuhalten […]“

§ 12 Absatz 1 BetrSichV

Die Fahrerunterweisung in den DGUV Vorschriften

Als autonomes Recht sind die DGUV Vorschriften rechtlich bindend, obwohl sie nicht direkt vom Parlament beschlossen werden. Da sich die Arbeitswelt im stetigen Wandel befindet, kann die DGUV als Träger der Bundesgenossenschaften und Unfallkassen die Vorschriften an die realen Umstände der Arbeitswelt anpassen, ohne dass jedes Mal ein parlamentarischer Beschluss nötig ist.

Dementsprechend nimmt die DGUV Vorschrift 1 die jährliche Unterweisung mit als Pflicht der Unternehmer auf.

Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesund­heitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit ver­bundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeit­nehmerüberlassung entsprechend § 12 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumen­tiert werden.“

§ 4 Absatz 1 DGUV Vorschrift 1

Inhaltlich widmet sich die DGUV Vorschrift 70 dem Umgang mit Fahrzeugen im Unternehmen. Neben den Bestimmungen zum Betrieb von Fahrzeugen im Unternehmen wird auch hier erneut die Notwendigkeit der Unterweisung betont.

„Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Führen von maschinell angetriebenen Fahrzeugen nur Versicherte beschäftigen,

  • die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • die körperlich und geistig geeignet sind,
  • die im Führen des Fahrzeuges unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben und
  • von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.

Sie müssen vom Unternehmer zum Führen des Fahrzeuges bestimmt sein.“

–  § 35 Absatz 1 DGUV Vorschrift 70

Info

Wer ist für die Einhaltung der Gesetze zuständig?

Als Arbeitgeber ist zunächst die Unternehmensleitung für die Einhaltung der Bestimmungen zum Arbeitsschutz und somit auch für die UVV-Fahrerunterweisung zuständig. In den meisten Fällen delegiert die Unternehmensleitung allerdings die Halterverantwortung und die Pflichten des Arbeitsschutzes an das Fuhrparkmanagement. Nur durch eine ausdrückliche Anweisung im Arbeitsvertrag oder durch eine separate Beauftragung ist die Unternehmensleitung rechtlich abgesichert.

Erfahre mehr in unserem Beitrag zur Übertragung der Halterhaftung.

Inhalte der Fahrerunterweisung

Eins ist also eindeutig: Um die Fahrerunterweisung führt kein Weg herum. Weniger in Stein gemeißelt sind allerdings die Inhalte. Die Themen der Fahrerunterweisung richten sich letztlich nach den Anforderungen des Arbeitsplatzes bzw. des Fuhrparks. Liegt eine besondere Gefährdung durch die Arbeitsweise oder das Gelände vor, müssen die Inhalte dementsprechend angepasst werden.

Grundsätzlich ergeben sich die zu behandelnden Themen jedoch aus der DGUV Vorschrift 70. Vor allem ab § 32 werden die UVV-Regelungen zum Betrieb von Fahrzeugen im Unternehmen aufgeführt, welche daher im Rahmen der Fahrerunterweisung vermittelt werden sollten.

Berücksichtig werden hier alle relevanten Themen vom Rückwärtsfahren über Warnkleidung bis hin zu Lenk- und Ruhezeiten. Doch auch branchenspezifische Sicherheitsunterweisungen dürfen nicht vernachlässigt werden. Der Umgang mit Ladungen und Fahrten mit Lastzügen finden in der Fahrerunterweisung ebenso Platz wie Sicherheitsvorkehrungen an Unfallstellen oder Verhaltensweisen an Baustellen, Parkplätzen und anderen Arbeitsorten.

Anstatt sich durch die verschiedenen Gesetze und Vorschriften zu arbeiten und sich entsprechende didaktische Methoden zu überlegen, kannst du die zeitintensive Arbeit auch einfach abgeben. Die Online-Unterweisungen unserer Partner sind so aufgebaut, dass sie alle regelmäßigen Gefahrenquellen abdecken und Ihre FahrerInnen auf den aktuellen Stand der Technik bringen. Mit der DriversCheck UVV Prüfung für LKWs und E-Autos bekommen nicht nur deine PKW Fahrer alle nötigen Inhalte direkt auf das Smartphone oder auf den Laptop.

Halterhaftung im Fuhrpark: Das musst Du beachten

Im Fuhrpark ist die Halterhaftung eine unvermeidbare Aufgabe. Regelungen zu den Pflichten von Fahrzeughaltern finden sich im Gesetz an verschiedenen Stellen. Wir haben hier für dich die wichtigsten Informationen zur Halterhaftung zusammengeführt.

Folgen bei nicht Erfüllung der UVV

Weil die Durchführung der Fahrerunterweisung heutzutage so einfach ist, gibt es keinen Grund dafür, die Verpflichtung fahrlässig zu behandeln. Die Folgen bei Missachtung der UVV stehen für dich und deinen Betrieb schließlich in keinem Verhältnis zu den geringen Ausgaben und dem minimalen Verwaltungsaufwand.

Nicht nur auf das Unternehmen kommen im Schadensfall Kosten zu, welche die Versicherung eventuell nicht oder nicht vollständig tragen wird, auch die Fuhrparkleitung kann persönlich für die Missachtung der Vorschriften haftbar gemacht werden. Nach § 25 ArbSchG kann die vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlung der Verordnungen mit hohen Bußgeldern bestraft werden. Bei wiederholter Zuwiderhandlung oder im Falle der Gefährdung von Leben und Gesundheit der Beschäftigten drohen nach § 26 ArbSchG sogar Geld- und Freiheitsstrafen.

Info

Wer ist zuständig, wer haftet?

Nicht immer sind die Zuständigkeiten und Pflichten auf den ersten Blick klar. Wir klären über den Fall der Fälle auf und werfen einen Blick auf die verschiedenen Rollen im Fuhrpark.

UVV-Fahrerunterweisung: So geht’s weiter

Nun hast du einen ausführlichen Überblick über Sinn und Durchführung der Fahrerunterweisung nach UVV. Doch wie geht es weiter?

Mit DriversCheck findest du die simple Antwort auf die komplexen Fragen der Halterhaftung. DriversCheck übernimmt für dich die Erinnerungen und Durchführung der jährlichen Führerscheinkontrolle und verwaltet die UVV-Unterweisung für jeden einzelnen Fahrer in deinem Unternehmen. Bei Bedarf erleichterst du dir mit einem weiteren Zusatzmodul sogar den Aufwand für die jährliche UVV Prüfung von Firmenwagen innerhalb deines Fuhrparks.

Über eine einzige zentrale Webapplikation hast du dabei stets Einblick in ausstehende und abgeschlossene Kontrollen. Im Schadensfall kannst du innerhalb weniger Klicks die nötigen Nachweise bereitstellen – revisionssicher und über jeden Zweifel erhaben.

Um dir den Einstieg zu erleichtern, stellen wir dir gerne einen kostenlosen Testzugang zu unserem System zur Verfügung. Überzeugen dich selbst von den Vorteilen des digitalen Kontrollmanagements!

        Fahrerunterweisung

Gib die Unterweisungspflicht an Experten ab. Keine zeitintensiven Präsenzschulungen mehr mit dem Zusatzmodul Fahrerunterweisung.


NEU: VideoIdent

Starte noch heute mit der einzigartigen Ersterfassung vom Marktführer der elektronischen Führerscheinkontrolle.

Logo DriversCheck
Newsletter

Mit dem DriversCheck Newsletter bleibst du beim Thema Halterhaftung auf dem Laufenden und profitierst von exklusiven Rabatten und Fachwissen.

Du hast weitere Fragen zum Thema?

Wir freuen uns über Deinen Beitrag zum Thema. Egal ob Rückfrage, Ergänzung oder Kommentar – unser Marketing Team freut sich über Deine Nachricht. Du möchtest über neue Beiträge zum Thema Führerscheinkontrolle, Halterhaftung und DriversCheck informiert werden? Dann folge uns auf LinkedIn oder über unseren Newsletter.