Nils Heininger
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Führerscheinklassen: Alle Infos zum EU-Führerschein

Insgesamt gibt es sechzehn Führerscheinklassen in der EU. Erfahre hier alles über Voraussetzungen, Einschränkungen und Besonderheiten.
24. Juli 2023

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Nils Heininger

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Führerscheinklassen in der EU

Es gibt viele Regelungen, welche die Arbeit mit Kraftfahrzeugen verkomplizieren. Gesetzliche Bestimmungen reichen von Fragen über die Pflichten des Fahrzeughalters über die jährliche Fahrerunterweisung bis hin zur Feststellung, welcher Fahrer eigentlich welche Fahrzeuge führen darf. Schließlich ist das Führen eines Fahrzeugs ohne passenden Führerschein kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Im Rahmen der regelmäßigen Führerscheinkontrolle müssen Fuhrparkleiter den Durchblick über die verschiedenen Führerscheinklassen in Deutschland, bzw. der EU behalten. Ordnest du eine Fahrt ohne genaue Prüfung der nötigen Führerscheinklasse an, drohen dir erhebliche Bußgelder und sogar Freiheitsstrafen.

Falls du immer noch die Führerscheinklassen 1-5 im Kopf hast, solltest du dein Wissen auf den neuesten Stand bringen. Seit dem 19. Januar 2013 gibt es nunmehr 16 Führerscheinklassen in der Europäischen Union. Das hört sich zunächst relativ kompliziert an, dient aber der internationalen Vereinheitlichung der Führerscheine. Damit du den Überblick über die zahlreichen Führerscheinklassen in Deutschland behältst, haben wir hier für dich die 16 Führerscheinklassen übersichtlich zusammengefasst.

Elektronische Führerscheinkontrolle: So funktioniert’s

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Führerscheinklassen für den PKW in der Übersicht

Der gängigste Führerschein in Deutschland ist der PKW-Führerschein. Die meisten vierrädrigen Kraftfahrzeuge mit einer Masse von bis zu 3,5 Tonnen fallen unter diese Kategorie. Dennoch gibt es einiges zu beachten. Vor allem die Fahrt mit schweren Anhängern ist nur mit einer zusätzlichen Führerscheinklasse erlaubt.

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Führerschein Klasse B

  • Ab 18 Jahren
  • Beinhaltet Führerscheinklasse AM und L

Der klassische Autoführerschein. Ab 18 Jahren können Autos mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen gefahren werden. Mit der Klasse B dürfen FahrerInnen außerdem maximal acht zusätzliche Personen befördern.

Der Führerschein Klasse B berechtigt auch zum Mitnehmen von Anhängern mit einem Maximalgewicht von 750 Kilogramm. Selbst schwerere Anhänger können gezogen werden, sofern die kombinierte zulässige Gesamtmasse 3,5 Tonnen nicht überschreitet.

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Führerschein Klasse BE

  • Ab 18 Jahren
  • Klasse B nötig

Sollte doch einmal ein schwerer Anhänger benötigt werden, hilft der Führerschein Klasse BE aus. Diese erweiterte Klasse B berechtigt zum Führen eines PKW mit maximal 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und einen zusätzlichen Anhänger von bis zu 3,5 Tonnen.

Sonderfälle der Klasse B

Einige Schlüsselzahlen auf dem Führerschein geben zusätzliche Besonderheiten der Qualifikation der FahrerInnen an. Die Schlüsselzahl B69 entstand beispielsweise aus dem alten „Wohnmobilführerschein“. Mit Eintrag dieser Schlüsselzahl darfst du einen Anhänger über 750 kg an dein Auto hängen, sofern die zulässige Gesamtmasse 4,25 Tonnen nicht überschreitet – 750 kg mehr als es der „gewöhnliche“ B-Führerschein erlaubt. Die Schlüsselzahl 196 erlaubt dir die Fahrt mit Krafträdern der Klasse A1. Allerdings gilt dies nur im Inland.

Eine weitere Besonderheit ist das Fahren mit 17 Jahren. Die „Führerscheinklasse“ BF17 erlaubt es jungen FahrerInnen schon in Begleitung von Erwachsenen mit der Führerscheinklasse B, einen PKW der Klasse B zu führen.

Führerscheinklassen für das Motorrad

Auch für das Führen von Motorrädern hat sich einiges geändert. Viele Fahrzeugklassen wurden zusammengefasst, aufgeteilt und durch neue Bestimmungen erweitert.

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Führerschein Klasse AM

  • Ab 16 Jahren (in einigen Bundesländern ab 15 Jahren)

Der alte Moped-Führerschein erlaubt das Führen von Zweirädern und Dreirädern bis zu 45 km/h. Dabei darf der Hubraum 50 cm³ nicht überschreiten. Die dreirädrigen Kleinkrafträder dürfen maximal 270 kg wiegen. Auch Krafträder mit Elektromotor bis zu einer Nennleistung von 4 kW dürfen gefahren werden.

Mit der Klasse AM kannst du sogar vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge fahren, solange die Masse in fahrbereitem Zustand 425 kg nicht überschreitet. Die Leermasse ohne Batterie darf ebenfalls nicht die 350 kg Marke überschreiten. Alle hier eingeschlossenen Fahrzeuge dürfen dabei Platz für maximal eine weitere Person bieten.

Seit Mai 2019 steht fest, dass das Mindestalter für den Führerschein Klasse M auf 15 Jahre herabgesetzt werden kann. Ob dies geschieht, ist jedoch Sache der Länder. Pilotprojekte gibt es bis April 2020 in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

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Führerschein Klasse A1

  • Ab 16 Jahren
  • Beinhaltet Führerscheinklasse AM

Der „kleine“ Motorradführerschein erlaubt es seinen BesitzerInnen, Leichtkrafträder mit einem Hubraum von 125 cm³ zu fahren, sofern deren Motorleistung 11 kW nicht überschreitet und das Verhältnis zwischen Gewicht und Leistung 0,1 kW pro kg nicht überschreitet. Die bisherige Geschwindigkeitsbegrenzung von 125 km/h fällt weg.

Ebenfalls kannst du mit der Führerscheinklasse A1 Trikes (drei Räder, symmetrisch angeordnet) bis zu einer Leistung von 15 kW führen.

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Führerschein Klasse A2 (incl. A1, AM)

  • Ab 18 Jahren
  • Beinhaltet Führerscheinklasse A1, AM

Die Führerscheinklasse A2 erlaubt es dir das Führen von Krafträdern mit einer Leistung bis 35 kW und einem Gewicht/Leistungsverhältnis von 0,2 kW pro kg. Außerdem darf das Motorrad auch mit Beiwagen gefahren werden.

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Führerschein Klasse A

  • Ab 20 Jahren bei 2-jährigem Besitz von Führerschein Klasse A2
  • Ansonsten ab 24 Jahren
  • Beinhaltet Führerscheinklasse A2, A1, AM

Der unbeschränkte Motorrad Führerschein ist per Direkteinstieg in die Welt der Krafträder erst mit 24 Jahren zu haben – sofern keine Vorerfahrung besteht. Personen, die vorher bereits zwei Jahre im Besitz des Führerscheins A2 waren, können jedoch auch früher die Vorzüge der unbeschränkten Leistung kennenlernen.

Eine Sonderregelung ist außerdem das Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen. Diese Trikes mit einer Leistung von mehr als 15 kW können bereits ab 21 Jahren gefahren werden.

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Führerscheinklassen für LKW

Auch die Führerscheinklassen für den LKW unterscheiden sich maßgeblich hinsichtlich der erlaubten zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeuge und der erlaubten Anhänger. Generell können die Führerscheine für LKW nur erworben werden, wenn bereits ein Führerschein Klasse B vorliegt. Mit allen LKW-Führerscheinen dürfen FahrerInnen genau wie beim PKW-Führerschein, maximal acht zusätzliche Personen mitnehmen. Auch Zweiräder und Trikes fallen nicht unter die LKW-Klassen.

Ein weiterer Zusatz der C-Klassen ist die befristete Gültigkeit. Ab dem 50. Lebensjahr muss der Führerschein alle fünf Jahre erneuert werden. Dies ist nur in Verbindung mit einer ärztlichen Untersuchung und unter Vorlage eines aktuellen augenärztlichen Gutachtens möglich – schließlich stellen die schweren Lastkraftwagen besondere Anforderungen an die FahrerInnen.

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Führerschein Klasse C1

  • Ab 18 Jahren

Mit dem kleinsten Führerschein für LKW kommst du schon ziemlich weit. Bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht, auch mit einem Anhänger von maximal 750 kg, darfst du mit der Klasse C1 bewegen.

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Führerschein Klasse C1E

  • Ab 18 Jahren
  • Benötigt Klasse C1

Die Klasse C1E erlaubt außerdem, einen Anhänger mit einem Gewicht über 3,5 Tonnen zu führen, sofern die Kombination die zulässige Gesamtmasse vom 12 Tonnen nicht überschreitet. Die Führerscheinklasse C1E schließt ebenfalls Sattelanhänger mit ein.

Zusätzliche technische Vorschriften der Fahrzeuge müssen zudem beachtet werden.

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Führerschein Klasse C

  • Ab 21 Jahren
  • Benötigt Klasse B

Mit diesem Führerschein darfst du alle Lasttransporter mit Anhängern bis zu 750 kg fahren. Der Führerschein ist jedoch immer auf fünf Jahre beschränkt und bedarf zur Erneuerung eine ärztliche Untersuchung und die Vorlage eines aktuellen augenärztlichen Gutachtens.

Eine Besonderheit hinsichtlich des Mindestalters ist die Möglichkeit, den Führerschein im Rahmen einer Berufsqualifikation schon mit 18 Jahren zu erwerben. Bis zum vollendeten 21. Lebensjahr dürfen FahrerInnen dann jedoch nur Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen fahren.

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Führerschein Klasse CE

  • Ab 21 Jahren
  • Benötigt Klasse C

Abgesehen vom Personentransport gibt es keinen umfangreicheren Führerschein. Mit der Klasse CE kannst du alle Kfz fahren, die nicht mehr als acht zusätzliche Personen transportieren können. Selbst schwerste Lastkraftwagen mit Anhängern oder Sattelanhängern über 750 kg sind erlaubt.

Auch hier gilt für den Führerschein eine Beschränkung von fünf Jahren, nach deren Ablauf du zur ärztlichen Untersuchung gehen und dir ein augenärztliches Gutachten ausstellen lassen musst.

Den Führerschein Klasse CE kannst du auch ab 18 Jahren erwerben, sofern dies im Rahmen einer Berufsqualifikation erfolgt. Bis zum 21. Geburtstag darfst du jedoch nur 7,5-Tonner fahren. Ab 21 Jahren ist der Führerschein ebenfalls direkt und ohne Einschränkungen erwerbbar.

Führerscheinklassen für Busse

Auch wenn Busse meist nicht so schwer sind wie LKW und die technische Einweisung sich einfacher gestaltet, gibt es hier besondere Voraussetzungen. Diese resultieren aus der erhöhten Verantwortung, welche der Personentransport mit sich bringt. Alle Busführerscheine können nur nach betriebs- und arbeitsmedizinischem Gutachten, bzw. medizinisch-psychologischem Gutachten ausgestellt werden. Auch ein augenärztliches Gutachten ist von Nöten. Außerdem werden die Busführerscheine nur für 5 Jahre erteilt. Zur Erneuerung musst du erneut die aktuellen Gutachten vorlegen. Die Busführerscheine können in der Regel im Rahmen einer Berufsausbildung auch mit 18 Jahren erworben werden. Besonders beim Führerschein Klasse D gibt es hier jedoch die Bestimmungen des § 2 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz zu beachten.

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Führerschein Klasse D1

  • Ab 21 Jahren
  • Führerschein Klasse B nötig

Der Führerschein Klasse D1 ist der Einstieg in die Welt des Personentransports. Hiermit darfst du kleine Busse mit Platz für bis zu 16 zusätzlichen Passagieren steuern. Der Bus darf eine Gesamtlänge von acht Metern nicht überschreiten. Ein Anhänger bis zu 750 kg ist jedoch erlaubt.

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Führerschein Klasse D1E

  • Ab 21 Jahren
  • Führerschein Klasse D1 nötig
  • Beinhaltet Führerscheinklasse BE

Wie alle Führerscheine mit dem Zusatz „E“, kannst du durch die Führerscheinklasse D1E auch die Busse der Klasse D1 um einen schweren Anhänger aber 750 kg erweitern.

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Führerschein Klasse D

  • Ab 24 Jahren
  • Führerschein Klasse B nötig
  • Beinhaltet Führerscheinklasse D1

Der vollwertige Busführerschein erlaubt dir das Führen von allen Bussen, welche zur Beförderung von mehr als acht Personen ausgelegt sind. Länge und Gewicht spielen hier keine Rolle. Ebenfalls ist ein Anhänger mit bis zu 750 kg Gesamtgewicht erlaubt.

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Führerschein Klasse DE

  • Ab 24 Jahren
  • Führerschein Klasse D nötig
  • Beinhaltet Führerscheinklasse B1

Die Führerscheinklasse DE ist die Erweiterung der Klasse D um einen Anhänger mit einer Gesamtmasse von über 750 kg.

Führerscheinklassen für landwirtschaftliche Nutzung

Obwohl sie eher selten anzutreffen sind, sollen zwei letzte Führerscheinklassen hier noch erwähnt werden. Dabei handelt es sich um die Klassen für Kraftfahrzeuge mit ausschließlichem Zwecke des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs.

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Führerschein Klasse L

  • Ab 16 Jahren

Die Führerscheinklasse L erlaubt es schon 16-Jährigen, im landwirtschaftlichen Betrieb Zugmaschinen mit 40 km/h Höchstgeschwindigkeit oder Maschinenkombinationen mit 25 km/h Höchstgeschwindigkeit zu führen.

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Führerschein Klasse T

  • Ab 16/ 18
  • Beinhaltet Führerscheinklasse AM, L

Mit dem Führerschein Klasse T können 16-jährige FahrerInnen land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit 40 km/h führen. Ab 18 Jahren erweitert sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h.

Auch Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen mit Anhängern sind bis maximal 40 km/h Maximalgeschwindigkeit zulässig.

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