Nils Heininger
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Kontrollintervalle: Wie oft müssen die Führerscheine kontrolliert werden?

Wie oft muss die Fuhrparkleitung die Führerscheine der FahrerInnen kontrollieren? Obwohl es im Gesetz nicht schwarz auf weiß steht, hat sich ein sicheres Vorgehen etabliert: Die Führerscheinkontrolle sollte zweimal jährlich stattfinden. Wir erklären, warum.
4. Oktober 2023

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Nils Heininger

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Führerscheinkontrolle Teil der Halterpflichten

Alle MitarbeiterInnen mit Zugriff auf Dienstwagen und Poolfahrzeuge müssen eine gültige Fahrerlaubnis besitzen – das geht eindeutig aus dem Gesetz hervor. Der entsprechende Paragraf findet sich im Straßenverkehrsgesetz. Ebenso präzise wird das mögliche Strafmaß eingegrenzt und die Verantwortung des Fahrzeughalters beschrieben:

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

(1) ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist oder

(2) als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

– § 21 StVG

Das Gesetz nimmt folglich den Fahrzeughalter in die Verantwortung: Er muss sicherstellen, dass er Fahrzeuge nur in die Hände von FahrerInnen gibt, die eine gültige Fahrerlaubnis besitzen. Das gilt nicht nur beim Privatwagen, sondern auch im Unternehmen. Wer als Fahrzeughalter gilt, ist allerdings abhängig von der Struktur der Organisation und des Fuhrparks. Zunächst ist die Unternehmensleitung Fahrzeughalter, da sie wirtschaftlich die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug besitzt. In der Regel ist es jedoch üblich, dass die Unternehmensleitung die Halterpflichten an Experten übertragen. Eine solche Delegation der Halterhaftung sollte in jedem Fall ausführlich und schriftlich stattfinden.

Halterhaftung im Fuhrpark: Das musst Du beachten

Im Fuhrpark ist die Halterhaftung eine unvermeidbare Aufgabe. Regelungen zu den Pflichten von Fahrzeughaltern finden sich im Gesetz an verschiedenen Stellen. Wir haben hier für dich die wichtigsten Informationen zur Halterhaftung zusammengeführt.

Wie oft sollte die Führerscheinkontrolle durchgeführt werden?

Aus dem Gesetzestext geht eindeutig hervor, wer für die Einhaltung der Halterpflichten verantwortlich ist. Zusätzlich werden mögliche Sanktionen und Strafen genau benannt. Was im Gesetz allerdings offenbleibt, ist die Frage der Häufigkeit der Führerscheinkontrolle. Besonders in großen Fuhrparks hat diese Frage jedoch enorme Auswirkungen. Schließlich wäre es wirtschaftlich und organisatorisch nahezu unmöglich, die Führerscheine vor jeder Fahrt zu kontrollieren. Zum Glück ist das nicht nötig.

Sich allein auf die Erstkontrolle der Führerscheine zu verlassen ist allerdings auch nicht ausreichend. Vielmehr bildet die Erstkontrolle die Grundlage für die Fahrt mit dem Firmenfahrzeug – schließlich müssen die erlaubten Fahrzeugklassen und Einschränkungen genau dokumentiert werden. Doch wie es danach weiter geht, bleibt im Gesetz weitgehend offen. Der Gesetzgeber schreibt nicht vor, wie oft der Führerschein der MitarbeiterInnen kontrolliert werden muss und überlässt die Entscheidung damit den Gerichten. Diese entscheiden im jeweiligen Fall, ob der Fahrzeughalter seiner Kontrollpflicht nachgekommen ist – oder ob er mit rechtlichen Konsequenzen rechnen muss. Das hat den Grund, dass unterschiedliche Situationen und Strukturen unterschiedliche Ansprüche an die Kontrolle stellen.

Warum also die regelmäßige und halbjährige Führerscheinkontrolle? Rechtsexperten empfehlen dieses Vorgehen, damit FuhrparkleiterInnen in jedem Fall rechtlich abgesichert sind. Dabei spielt die Größe des Fuhrparks keine Rolle – bereits in kleinen Unternehmen wird die regelmäßige Führerscheinkontrolle im halbjährlichen Abstand empfohlen. Zwar kann der Führerscheinverlust deiner FahrerInnen immer noch durch die Kontrolle fallen, die Signalwirkung ist jedoch gegeben: Sie nehmen die Kontrolle ernst und führen sie regelmäßig durch.

Insbesondere im strafrechtlichen Rechtsstreit bewahrt dir der Nachweis der gewissenhaften Kontrolle vor rechtlichen Konsequenzen. In Anbetracht der möglichen Folgen ist der Aufwand der regelmäßigen Führerscheinkontrolle in jedem Falle gerechtfertigt. Mithilfe einer elektronischen Lösung für Führerscheinkontrollen ist ein sechsmonatiges Kontrollintervall in jedem Fuhrpark ohne Probleme umsetzbar – Du sparst langfristig sogar Kosten.

Keine Regel ohne Ausnahmen

Reicht also die halbjährliche Kontrolle der Führerscheine im Unternehmen aus? Im Regelbetrieb, ja! Doch zur Sorgfaltspflicht von Fahrzeughaltern gehört ebenfalls, bei ernst zu nehmendem Verdacht des Führerscheinentzugs oder der Fahruntüchtigkeit entsprechende Nachforschungen anzustellen.

Ein solcher Verdacht kann auf verschiedenen Ebenen entstehen. Zunächst ist es möglich, dass dir das Gerücht eines Entzugs der Fahrerlaubnis zu Ohren gekommen ist. Hier musst du handeln. Ansonsten machst du dich strafbar, wenn du die Nutzung der Dienstfahrzeuge weiterhin zulässt. Gleiches gilt beim Erkennen der eingeschränkten Fahrtüchtigkeit eines Fahrers oder einer Fahrerin, beispielsweise durch Alkoholkonsum, Medikamenteneinnahme oder erhebliche psychischer Belastung.

Zudem ist es bei einigen Fahrzeugklassen notwendig, den Führerschein regelmäßig erneuern zu lassen. So auch bei der Fahrerlaubnis für Busse und bei LKW-FahrerInnen über fünfzig. Informiere dich daher in jedem Fall zu den Anforderungen bestimmter Führerscheinklassen. So kannst du deine FahrerInnen rechtzeitig an ablaufende Fristen erinnern.

Doch der Führerschein Ihrer Mitarbeiterinnen kann ebenfalls auf herkömmlichem Wege entzogen werden – durch wiederholte oder schwere Zuwiderhandlungen gegen das Straßenverkehrsrecht. Da du als Fahrzeughalter Bescheide über Bußgelder erhältst, welche im Rahmen der Fahrten mit den Dienstwagen entstanden sind, hast du auch Einblicke in Vermerke über drohende Fahrverbote. Hier sollten ebenfalls die Alarmglocken schrillen, da ein sehr deutlicher Hinweis auf den Führerscheinentzug besteht.

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Führerscheinkontrolle zweimal jährlich als sichere Grundlage

Zusammenfassend lässt sich also feststellen, dass die regelmäßige Führerscheinkontrolle nur die Grundlage einer Erfüllung der Halterpflicht darstellt. Damit Du im Rechtsstreit auf der sicheren Seite stehen, sollte sie in jedem Fall eingehalten werden. Zumeist reicht diese gewissenhafte Kontrolle aus, in einigen Fällen musst du jedoch außerhalb der Regelmäßigkeit tätig werden. Der Gesetzgeber macht hier keine festen Vorschriften, sondern appelliert an ein Maß mit Menschenverstand.

Grundsätzlich gilt: Kontrolliere lieber einmal mehr, als dass du Konsequenzen fürchten musst. Der Fuhrpark ist keine Polizeistation, aber letztlich obliegt es der Fuhrparkleitung, Schäden und Gefahren durch die eigenen Fahrzeuge entgegenzuwirken. Das gilt sowohl für wirtschaftliche Schäden im Unternehmen als auch für die mögliche Gefährdung Anderer, die aus der Nutzung der Fahrzeuge im Straßenverkehr entsteht.

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