Anna Reuber
Managerin Kundenservice
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Die rechtlichen Anforderungen an die elektronische Führerscheinkontrolle

Die Notwendigkeit zur Führerscheinkontrolle geht aus dem Gesetz hervor. Damit alle rechtlichen Bedenken von vorneherein beseitig werden, muss die elektronische Führerscheinkontrolle hohe Ansprüche erfüllen. Hier klären wir über die rechtlichen Anforderungen an solche Systeme auf.
15. September 2020

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Anna Reuber

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Sinn der elektronischen Führerscheinkontrolle

Moderne Technik erleichtert den Alltag in vielen Abteilungen eines Unternehmens. Selbst im Fuhrpark werden immer häufiger smarte Lösungen zur Organisation der Arbeitsabläufe eingeführt. Eine weitreichende Erleichterung der Arbeit im Mobilitätsmanagement ist die elektronische Führerscheinkontrolle.

Bei der elektronischen Führerscheinkontrolle geht es jedoch nicht ausschließlich um einfache Optimierung veralteter Prozesse. Eine gute Führerscheinkontrolle per App bzw. eine Software sollte vor allem rechtlich absichern und im Zweifelsfall umsichtiges Handeln nachzuweisen. In ihrer leitenden Funktion kommen mit der Halterverantwortung schließlich einige unabdingbare Pflichten auf FuhrparkmanagerInnen zu.

Die elektronische Führerscheinkontrolle muss dementsprechend wie ein Schutzschild wirken. Wenn die Fuhrparkleitung die Kontrolle aus der Hand gibt, muss hundertprozentig sicher sein, dass das System funktioniert und juristisch konform ist. Schließlich reichen die Konsequenzen bei Missachtung der Halterpflichten ziemlich weit – bis zur privaten Haftung der Fuhrparkleitung.

Strafrechtliche Haftung

Der Gesetzgeber hat mitunter hohe Freiheitsstrafen oder Bußgelder für die Missachtung der Halterpflichten vorgesehen. Hintergrund ist das Gefährdungspotenzial, das von den Fahrzeugen im Straßenverkehr ausgeht. Zur Sicherheit der Allgemeinheit sollen daher nur befähigte Personen entsprechende Fahrzeuge führen dürfen.

Um das Gesetz effektiv durchsetzen zu können, bestraft der Staat Zuwiderhandlungen – in solchen Fällen spricht man vom Strafrecht. Nicht zuletzt aufgrund dieser strafrechtlichen Relevanz der Führerscheinkontrolle, sollte die Fuhrparkleitung sich persönlich um eine ordnungsgemäße Durchführung bemühen. Denn was im allgemeinen Sprachgebrauch zur Halterverantwortung gezählt wird, liest sich im Gesetz ziemlich drastisch:

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

(1) ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist oder

(2) als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist. […]

– § 21 StVG

Für die Fuhrparkleitung bedeutet dies, dass nicht nur die FahrerInnen bei Fahrten ohne entsprechende Fahrerlaubnis bestraft werden können. Gleichsam steht der Fahrzeughalter in der Verantwortung, wenn er eine solche Fahrt anordnet. Zwar besteht ein Unterschied zwischen der bewussten oder unbewussten Anordnung einer Fahrt ohne Fahrerlaubnis. Doch auch fahrlässiges Verhalten kann bestraft werden.

Um Eventualitäten keinen Raum zu geben, müssen die Führerscheine aller MitarbeiterInnen mit Zugriff auf einen eigenen Dienstwagen oder ein Poolfahrzeug regelmäßig kontrolliert werden. Empfohlen wird nahezu einstimmig die halbjährliche Kontrolle der Führerscheine. Natürlich kann es passieren, dass innerhalb der „Kontrolllücken“ von sechs Monaten ein Führerscheinverlust der MitarbeiterInnen unbemerkt bleibt. Dennoch ist die Fuhrparkleitung in ihrer Kontrollpflicht durch die regelmäßige Kontrolle rechtlich abgesichert.

Zivilrechtliche Risiken

Ein weiteres Risiko geht aus den Verträgen mit der Versicherung hervor. Erlaubt ein Fahrzeughalter eine Fahrt ohne entsprechende Fahrerlaubnis, ist dies in der Regel ein Bruch gegen die Bestimmungen des Versicherers. Hier spielt der Staat keine aktive Rolle, vielmehr treffen zwei gleichberechtigte Vertragspartner aufeinander. Man spricht daher vom Zivilrecht.

Ohne eine rechtlich konforme Führerscheinkontrolle kann das Unternehmen nämlich im Schadensfall auf den Kosten sitzen bleiben. Da eine nicht erlaubte Fahrt durchgeführt wurde, entfällt die Leistung der Versicherung – oder sie wird zumindest eingeschränkt. Das entsprechende Gesetz findet sich im Versicherungsvertragsgesetz:

[…] Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer. […]

– § 28 Abs. 2 VVG

Sofern eine Fahrt also grob fahrlässig angeordnet wurde, können Leistungen des Versicherungsschutzes gekürzt werden. Deutlicher wird dies in den allgemeinen Bedingungen für Kfz-Versicherungen in Deutschland (AKB). Obwohl die AKB als einheitliches Muster nicht dieselbe Gültigkeit wie ein Gesetz besitzen, bilden sie doch in vielen Fällen die rechtliche Grundlage des Vertragsschlusses zwischen Fahrzeughaltern und Versicherungen. Hier wird die rechtliche Pflicht zur Führerscheinkontrolle besonders deutlich ausgearbeitet:

(1) Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles:

Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei,[…]
b) wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht;
c) wenn der Fahrer des Fahrzeugs bei Eintritt des Versicherungsfalles auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat;[…]

Gegenüber dem Versicherungsnehmer, dem Halter oder dem Eigentümer befreit eine Obliegenheitsverletzung gemäß Buchstabe b), c) oder e) den Versicherer nur dann von der Leistungspflicht, wenn der Versicherungsnehmer, der Halter oder der Eigentümer die Obliegenheitsverletzung selbst begangen oder schuldhaft ermöglicht hat.

– § 2b AKB

Für Geschädigte gilt die Versicherungsbeschränkung nur bis 5000 Euro, eigene Schäden des Versicherungsnehmers müssen von der Versicherung jedoch nicht übernommen werden. Das Unternehmen bleibt damit auf den Kosten sitzen. All das lässt sich durch gute Software vermeiden. Doch der Blick auf die Details lohnt sich: denn nicht jede Software hält, was Sie auf den ersten Blick verspricht.

Datenschutzrecht und Führerscheinkontrolle

Sobald es um Daten geht, zucken immer mehr Führungspersonen zusammen. Was ist erlaubt, was ist zu viel und wie können Dokumente sicher verwahrt werden? Seit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), welche 2018 in Kraft getreten ist, herrscht große Unsicherheit im Umgang mit Daten.

Die DSGVO ist eine sehr komplizierte und umfangreiche EU-Verordnung, welche die Daten der Bürger vor unerlaubtem Zugriff und unautorisierter Verbreitung schützen soll. Im Unternehmen werden allerdings ständig Daten erhoben, meistens aus gutem Grund. Doch bei jeder Datenerhebung gelten nun besondere Vorkehrungen. Die sichere Aufbewahrung und die Beschränkung der Datensammlung aufs Notwendigste sind wichtige Grundsätze der DSGVO.

DriversCheck automatisiert den Datenschutz bei der Führerscheinkontrolle

Beim Umgang mit den personenbezogenen Daten von FahrerInnen im Unternehmen gibt es einiges zu beachten. In diesem Beitrag beleuchten wir die Prozesse bei der elektronischen Führerscheinkontrolle von DriversCheck genauer und zeigen auf, warum beim Thema Datenschutz kein Weg an DriversCheck vorbeiführt.

Optimale Führerscheinkontrolle aus rechtlicher Perspektive

Aufgrund der rechtlichen Komplexität ist die Führerscheinkontrolle am besten in den Händen von Experten aufgehoben. Auch deshalb erledigen immer mehr Unternehmen die Führerscheinkontrolle mithilfe von digitalen Tools, welche die Fuhrparkverantwortlichen zudem Aufwand (und damit Kosten) sparen.

Allerdings unterscheiden sich die Anbieter oft deutlich hinsichtlich der verwendeten Technologie. Ein etablierter Kundenstamm, anerkannte Zertifizierung und die Meinung von Rechtsexperten können ein Signal für ein rechtlich sicheres System sein.

Wichtig ist, dass die elektronische Führerscheinkontrolle insbesondere Flüchtigkeits- und systematische Fehler ausschließt. Im besten Falle arbeitet das System daher automatisch. Indem die Software FahrerInnen völlig autark an regelmäßige Kontrollen erinnert, verpassen diese keine Termine mehr. Computergestützte Systeme arbeiten systematisch, sekundenschnell und vergessen niemanden. So umfangreich abgesichert, benötigt die Fuhrparkleitung lediglich Einsicht in das System, ohne selbst tätig zu werden. Bei DriversCheck wird sie nur bei ausbleibender Kontrolle aktiv einbezogen.

Zur rechtlichen Sicherheit zählt aber genauso, dass das System im Rechtsstreit eindeutige Nachweise über die Führerscheinkontrolle liefern kann. Oftmals liegen die Ereignisse dabei in der Vergangenheit, daher ist Revisionssicherheit das A und O bei der Führerscheinkontrolle. Schließlich gilt nur diejenige Kontrolle als durchgeführt, die auch im Nachhinein nachgewiesen werden kann. Sichere Server und eine intuitive Bedienung der Benutzeroberfläche helfen, selbst im Rechtsstreit den Überblick zu behalten und schnellen Zugriff auf entsprechende Dokumente zu erhalten.

Während die meisten Systeme mit dieser einfachen Termin- und Dokumentenverwaltung zurechtkommen, liegt die Krux oft im Datenschutz. Nur die Technologie von DriversCheck schafft es derzeit, die deutschen EU-Kartenführerscheine ohne die Erhebung von Bilddaten oder die Aufbringung von Siegeln oder RFID-Chips zu kontrollieren. Das System erkennt den Führschein, speichert allerdings nur die erfolgreiche Kontrolle. Während andere Systeme unnötige Bilddaten erheben und teilweise Fotos der sensiblen Dokumente an Dritte versenden, kommt DriversCheck ganz ohne diese Datenflut aus.

Smarte Lösungen müssen nicht teuer sein

Beim Systemvergleich verschiedener Technologien stellt sich heraus, dass die optische Abtastung der Führerscheine per Smartphone das schnellste und komfortabelste System für alle Beteiligten ist. Das alles ohne Abstriche beim umfangreichen Schutz vor rechtlichen Konsequenzen der Halterhaftung im Fuhrpark.

Während die Einführung neuer Systeme oftmals zu Mehrkosten führt, sparen Unternehmen durch die Einführung von DriversCheck schon im ersten Jahr. Grund sind die mitunter hohen Kosten, welche sich in der manuellen Durchführung der Führerscheinkontrolle verstecken. Damit ist DriversCheck nicht nur rechtlich ein Schutzschild für die Fuhrparkleitung, sondern auch finanziell.

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