Anna Reuber
Managerin Kundenservice
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Was sind die UVV? Alle Grundlagen im Überblick

UVV, DGUV, BGV? Viele Abkürzungen und ein verwirrendes Geflecht aus Zuständigkeiten regeln Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Wir bringen Licht ins Dunkel der Begrifflichkeiten.
6. November 2020

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Anna Reuber

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Text

Was sind die UVV?

Der Name verrät es bereits: Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind verbindliche Pflichten zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Sie betreffen jeden gesetzlich versicherten Angestellten und somit vor allem die entsprechenden Betriebe. Wer ein Dokument mit dem Titel „UVV“ sucht, wird jedoch enttäuscht – veröffentlicht werden die Vorschriften unter einem anderem Titel.

Seit Mai 2014 werden die UVV in Form der DGUV-Vorschriften herausgebracht. Damit werden verschiedene vorher geläufige Regelungen zum Arbeitsschutz zusammengeführt: die Vorschriften der Berufsgenossenschaften (BG), die Vorschriften Gemeindeunfallversicherungsverbände (GUV) und die Unfallverhütungsvorschriften der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (SVLFG). Früher waren die Vorschriften gesammelt als Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG) bekannt.

Obgleich viele Vorschriften noch heute in gleicher Form existieren, wurden sie im Mai 2014 weitgehend in den DGUV-Vorschriften vereinheitlicht. Somit hat sich der Wirrwarr um die jeweiligen Zuständigkeiten und Abkürzungen deutlich verringert. Als wichtigster Vertreter der Belange des Arbeitsschutzes steht nun die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Sie bildet den Spitzenverband der neun gewerblichen Berufsgenossenschaften und der 21 verschiedenen Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Somit vertritt die DGUV einen Großteil der Beamten und Angestellten in Deutschland in den Belangen der Arbeitssicherheit und Unfallprävention.

An diese Aufgabe schließen die Vorschriften der UVV als eine der Zuständigkeiten der DGUV an. In den mittlerweile über 80 Vorschriften der DGUV finden sich die verschiedensten rechtlich bindenden Bestimmungen zur gesundheitlichen Versorgung und Sicherheit am Arbeitsplatz: angefangen von Grundsätzen zur Prävention von Unfällen und Gesundheitsschäden bis hin zu spezifischen Regelungen bei Kernkraftwerken, im Schaustellerbetrieb, an Steinbrüchen oder auf Baustellen.

Die DGUV-Vorschriften sind rechtlich bindend

Die UVV und DGUV beschreiben somit im Grunde ein und dasselbe Regelwerk. Während die Unfallverhütungsvorschrift die Art der Regelung beschreibt, ist die DGUV-Vorschrift das eigentliche Dokument, in welcher die UVV niedergeschrieben sind. Was zunächst kompliziert klingt, gestaltet sich im allgemeinen Sprachgebrauch einfacher. Beide Wörter sind aktuell gültig und im Endeffekt kommt es ohnehin darauf an, was gemeint ist: Die Vorschriften zur Arbeitssicherheit und Gesundheit. Denn die „Vorschrift“ steckt in beiden Begriffen.

Völlig unabhängig von der offiziellen Bezeichnung stellt sich die Frage, wie die umfangreichen DGUV-Vorschriften überhaupt zustande kommen und wer sie legitimiert.

Grundlage der DGUV-Vorschriften bilden die Paragraphen 14-16 des Siebten Sozialgesetzbuchs. Das genaue Vorgehen bei der Gestaltung dieses autonomen Rechts beschreibt § 15 SGB VII. Hier wird festgelegt, dass die Unfallversicherungsträger im Rahmen der Prävention rechtlich bindende Unfallverhütungsvorschriften erlassen können, sofern diese vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter bestimmten Bedingungen genehmigt werden. Ein komplizierter Prozess, welcher jedoch die Gestaltung des Arbeitsschutzes durch ein erfahrenes und repräsentatives Gremium möglichst effektiv und praxisnah gestalten soll. Denn die DGUV arbeitet in Selbstverwaltung als repräsentatives Organ der Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Info

Autonomes Recht der DGUV

Durch das autonome Recht können verschiedene Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen eigenständig Rechtssätze verfassen, welche nicht durch das Parlament abgesegnet werden müssen. Die Rechtssätze müssen allerdings mit dem übergeordneten förmlichen Gesetz vereinbar sein. Die DGUV-Vorschriften gelten als autonomes Recht: Sie sind durch ein Gremium in Selbstverwaltung formuliert worden und für die Mitglieder der Berufsgenossenschaften verbindlich. Die Informationen, Regeln und Grundsätze der DGUV dienen jedoch nur als Ergänzung. Sie bieten lediglich eine Orientierung und Hinweise zur Durchführung der DGUV-Vorschriften und sind somit nicht direkt rechtsbindend. Das autonome Recht der DGUV schließt dabei an einer langen Tradition an: Schon 1884 konnten die Berufsgenossenschaften im Rahmen des ersten Unfallversicherungsgesetzes von 1884 verbindliche Unfallverhütungsvorschriften erlassen. Seit 1900 sind sie sogar dazu verpflichtet.

Fahrerunterweisung nach UVV: Gründe, Regeln & Tipps

Die UVV-Fahrzeugprüfung gehört zu den rechtlichen Vorschriften im Fuhrpark des Unternehmens. In diesem Beitrag klären wir, warum die Fahrzeugprüfung nach DGUV Vorschrift 70 nötig ist und wie Sie die jährliche Prüfung ihres Fuhrparks am besten organisieren.

Die UVV im Fuhrpark

Ein wichtiger Bestandteil der Unfallverhütungsvorschriften sind Prüfungen von Gerätschaften und der ordnungsgemäße Umgang mit Arbeitsmitteln. Dazu gehören nicht nur schwere Maschinen oder elektronische Geräte, sondern auch ganz alltägliche Arbeitsmittel wie Fahrzeuge.

Die umfangreiche DGUV Vorschrift 70 widmet sich daher allein dem sicheren Umgang mit Fahrzeugen. In der beinahe hundertseitigen Vorschrift befindet sich neben allgemeinen Bestimmungen zur Ausstattung und der Vorgaben zum Zustand des Fahrzeuges auch die Verpflichtung zu regelmäßigen Kontrollen.

§ 36 der DGUV-Vorschrift 70 bestimmt beispielsweise die Überprüfung der Fahrzeuge durch den Fahrzeugführer vor Antritt der Fahrt. Durch die Nennung in der DGUV-Vorschrift ist die Überprüfung bei Fahrtantritt rechtlich bindend.

Für den Fahrzeughalter lässt sich diese Überprüfung am besten durch Übergabeprotokolle und Schadensmeldungen dokumentieren, welchen den MitarbeiterInnen zur Verfügung gestellt und anschließend gesammelt sicher verwahrt werden.

(1) Der Fahrzeugführer hat vor Beginn jeder Arbeitsschicht die Wirksamkeit der Betätigungs- und Sicherheitseinrichtungen zu prüfen und während der Arbeitsschicht den Zustand des Fahrzeuges auf augenfällige Mängel hin zu beobachten.

(2) Der Fahrzeugführer hat festgestellte Mängel dem zuständigen Aufsichtführenden, bei Wechsel des Fahrzeugführers auch dem Ablöser, mitzuteilen. Bei Mängeln, die die Betriebssicherheit gefährden, hat der Fahrzeugführer den Betrieb einzustellen.

– § 36 Zustandskontrolle, Mängel an Fahrzeugen

Darüber hinaus besteht im Rahmen der UVV ebenfalls die Pflicht der UVV Prüfung nach den Grundlagen der UVV. Anders als bei der Hauptuntersuchung wird bei dieser Fahrzeugprüfung nicht die eigentliche Verkehrstüchtigkeit, sondern die Betriebssicherheit des Fahrzeugs geprüft. Ein rechtlich höchst relevanter Unterschied, denn bei verpasster UVV Fahrzeugprüfung können Fahrzeughaltern – in der Regel ist dies die verantwortliche Person im Fuhrpark – hohe Bußgelder drohen.

„§ 57 Prüfung (1) Der Unternehmer hat Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. […]“

– § 57 DGUV-Vorschrift 70

Die Fuhrparkleitung sollte in jedem Falle einen Blick in die DGUV-Vorschrift 70 geworfen haben und die entsprechenden Bestimmungen zur Arbeitssicherheit kennen. Schließlich laufen hier die Halterverantwortung und die Betriebssicherheit zusammen. Doch damit nicht genug: Um die verschiedenen Unfallverhütungsvorschriften ordnungsgemäß umsetzen zu können, müssen die MitarbeiterInnen ebenfalls im Umgang mit Fahrzeugen geschult sein. Als Nachweis reicht die reine Kontrolle der Fahrerlaubnis der MitarbeiterInnen leider nicht mehr aus.

Da die Nutzung von Firmenfahrzeugen im Rahmen der Arbeit geschieht, steht auch hier die Fuhrparkleitung in der Pflicht. Dem Gesetzgeber geht es darum, den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln zu gewähren und Arbeitsunfällen durch entsprechende Unterweisungen zuvorzukommen. Deutlich wird dies unter anderem in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

„Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zur Verfügung zu stellen über (1) vorhandene Gefährdungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln einschließlich damit verbundener Gefährdungen durch die Arbeitsumgebung, (2) erforderliche Schutzmaßnahmen und Verhaltensregelungen und (3) Maßnahmen bei Betriebsstörungen, Unfällen und zur Ersten Hilfe bei Notfällen. Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten vor Aufnahme der Verwendung von Arbeitsmitteln tätigkeitsbezogen anhand der Informationen nach Satz 1 zu unterweisen. Danach hat er in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, weitere Unterweisungen durchzuführen. Das Datum einer jeden Unterweisung und die Namen der Unterwiesenen hat er schriftlich festzuhalten.“

– § 12 BetrSichV

Die jährlichen UVV Unterweisungen der MitarbeiterInnen richten sich dementsprechend nach den Sicherheitsansprüchen, welche sich aus der Nutzung der Fahrzeuge ergibt. Das schließt sowohl eine UVV Prüfung für LKWs und Elektro-PKWs ein als auch herkömmliche Dienstwagen und Poolfahrzeuge.

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Fahrerunterweisung

Mit dem DriversCheck Modul Fahrerunterweisung gehören zeitintensive Präsenzschulungen der Vergangenheit an. Wir übernehmen die Erinnerung, Durchführung und das Reporting der jährlichen Fahrerunterweisung nach DGUV in Deinem Fuhrpark.

Wie geht man am besten mit den UVV um?

Eines ist klar: Ignorieren sollte man die Vorschriften in keinem Fall. Im Schadensfall kann eine nicht-durchgeführte UVV-Prüfung den Ausfall der Versicherungsleistung bedeuten. Zudem drohen dem Fahrzeughalter hohe Bußgelder.

Damit die UVV-Fahrerunterweisung und die Fahrzeugprüfung nach UVV jedoch nicht im organisatorischen Chaos enden, gibt es mittlerweile smarte Lösungen zur Organisation der Routinearbeiten. Smart bedeutet hier: geringer Aufwand durch übersichtliche Software bei rechtlicher Sicherheit.

DriversCheck, die unkomplizierte Lösung für die elektronische Führerscheinkontrolle ist beispielsweise um die Zusatzmodule „Fahrzeugprüfung“ und „Fahrerunterweisung“ erweiterbar. Damit bietet DriversCheck zusätzlich zur orts- und zeitunabhängigen Führerscheinkontrolle die Möglichkeit der gewissenhaften Erfüllung der UVV. Denn so kompliziert der Vorschriftenkatalog der DGUV auch ist – die Durchführung kann kinderleicht sein.

        Fahrzeugprüfung

Minimiere den Organisations- und Dokumentationsaufwand bei der gesetzlichen UVV Fahrzeugprüfung – so bleibt Zeit für das Wesentliche.


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